schädelprellung und schleudertrauma, laut dfb. (BORUSSEN)

Tony J. , Samstag, 19.03.2022, 13:40 ( vor 979 Tagen ) @ Bechti

So schauts aus:
Rechts- und Verfahrensordnung des DFB. Hier heißt es in Paragraph 18 Nummer 4 unter anderem: "Wird ein Bundesspiel ohne Verschulden beider Mannschaften vorzeitig abgebrochen, so ist es an demselben Ort zu wiederholen. Trifft eine Mannschaft oder ihren Verein oder beide Vereine ein Verschulden an dem Spielabbruch, ist das Spiel dem oder den Schuldigen mit 0:2-Toren für verloren, dem Unschuldigen mit 2:0-Toren für gewonnen zu werten. Hat der Unschuldige im Zeitpunkt des Abbruchs ein günstigeres Ergebnis erzielt, so wird dieses Ergebnis gewertet."


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