Ich denke, in dem von dir (BORUSSEN)

JörgH. , Dienstag, 10.12.2024, 20:44 ( vor 16 Tagen ) @ Bolten

beschriebenen Fall würden die Spieler vertagsbrüchig werden bzw arbeitsrechtlich belangt werden können.
Aber es wäre der einzige Ausweg, denn ein Vorstand würde ja niemals auf eine Teilnahme irgendwo verzichten. Er würde immer behaupten, er müsste so handeln, da er dem Wohle seines Vereins verpflichtet sei.

Grüße

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